Exchange Traded Funds (ETFs) erfreuen sich aufgrund geringer Verwaltungsgebühren zunehmender Beliebtheit. Dass dem Anleger oft hohe Kosten in der Form von Steuern entstehen, wird regelmässig verschwiegen.
ETFs bilden passiv Aktien- oder Obligationenindices ab und verursachen deshalb einen geringen Verwaltungsaufwand. Im Vergleich zu klassischen Fonds werden dem Anleger sehr tiefe Gebühren belastet, meistens weniger als 0.5% pro Jahr. Das wirkt sich positiv auf die Rendite aus – zumindest vor Steuern.
Doch für den Anleger sind Steuern auch Kosten. Und die von ETFs verursachten Steuern übersteigen die Verwaltungsgebühren oft um ein Vielfaches. Betrachten wir einen ETF auf den wichtigsten europäischen Aktienindex, den Eurostoxx 50. Die Verwaltungskosten (TER) betragen bei den meisten Anbietern weniger als 0.15%.
Für den Anleger fallen jedoch zusätzlich Steuern auf mehreren Ebenen an. Insgesamt können diese in der Schweiz ohne Weiteres 2% des Anlagewertes betragen, jährlich. Das ist mehr als das zehnfache der Verwaltungskosten:
- Stempelabgaben: Bei jedem Kauf und bei jedem Verkauf des ETFs fallen 0.15% Umsatzsteuern an. Vor allem bei regelmässiger Anpassung des Portfolios geht das ins Tuch.
- Quellensteuern: Der ETF selbst bezahlt auf den Dividenden der gehaltenen Aktien Quellensteuern, die er nur teilweise zurückfordern kann. Bei europäischen Aktien verliert er in der Regel ca. 15% der Dividenden. Bei einer durchschnittlichen Dividendenrendite von 4.0% (2016) sind das jährlich ca. 0.6%.
- Einkommenssteuern: 2016 betrug der steuerbare Ertrag ca. 3.4% des Anlagewertes (iShare). Bei einem Grenzsteuersatz von 35% (Ehepaar in Schaffhausen, Solothurn oder Basel mit 150’000.- steuerbarem Einkommen) führt dies zu zusätzlichen Steuern von 1.2% des Anlagewertes.
Schön und gut, aber fallen all diese Steuern nicht auch bei klassischen Fonds an? Nicht unbedingt. Anlagefonds, die auf Steuerwirkungen achten, können Ihnen den Grossteil der genannten Steuern ersparen:
- Anders als der Kauf eines ETFs unterliegt die Zeichnung eines Schweizer Anlagefonds nicht der Stempelsteuer.
- Für einen steuerbewussten Fonds sind Quellen- und Einkommenssteuern ein wesentliches Kriterium bei der Selektion der Anlagen. Der Verzicht auf steuerlich ungünstige Anlagen bewirkt eine starke Reduktion der Steuerlast für Sie als Anleger. Wohlgemerkt: ohne dass sich Risiko- und Renditeeigenschaften wesentlich ändern.
- Zwei zusätzliche Vorteile geniessen Strategiefonds als eine Alternative zu Vermögensverwaltungsmandaten mit ETFs: Nicht nur sind alle Transaktionen innerhalb des Strategiefonds von der Stempelsteuer befreit, sondern auch die Verwaltungsgebühr wird vom steuerbaren Ertrag abgezogen.
Zählt man dies alles zusammen, sind ETFs trotz tiefen Gebühren in vielen Fällen bei weitem nicht die günstigste Anlage.